
Arbeits- und Schutzkleidung im Pflegebereich
Schon vor dem Auftreten der COVID-19-Pandemie war durch Gesetze verbindlich geregelt, dass Arbeitgeber für die Bereitstellung von geeigneter Arbeits- und Schutzkleidung für ihre Mitarbeiter verantwortlich sind. Was im Handwerk längst selbstverständlich ist, erfordert im Gesundheits- und Pflegebereich teilweise noch immer Verhandlungen zur Kostenübernahme für Bereitstellung und Aufbereitung. Hinzu kommt, dass die Compliance der Mitarbeiter unterschiedlich hoch ist, bereitgestellte Arbeitskleidung zu tragen. Die Arbeitsbereiche von Pflegekräften sind so vielfältig, dass individuell ermittelt werden muss, für welchen Bereich sich welche Kleidung eignet.