
Zweite Spur des Rechtssystems
Die Behandlung in den Kliniken für forensische Psychiatrie ist Teil des Versorgungssystems für psychisch kranke Menschen. Im psychiatrischen Maßregelvollzug werden auf der Grundlage des § 63 StGB (Strafgesetzbuch) Patienten behandelt, die wegen ihrer psychischen Störungen erhebliche Straftaten begangen haben. Die Behandlung als solche ist multiprofessionell und interdisziplinär ausgerichtet und orientiert sich dabei an psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesichtspunkten, deren Umsetzung zum großen Teil aber auch den Pflegenden in der Sozio- und Milieutherapie obliegt.