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Systemisches Handeln in der forensischen Psychiatrie

Im Fokus der Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug liegen die Patient*innen, die wegen ihrer psychischen Störungen erhebliche Straftaten begangen haben. Der Auftrag dabei ist vom Gesetzgeber klar formuliert: die Besserung und Sicherung der gefährlichen Straftäter unter dem Schutz der Allgemeinheit. Und zwar in einem Zwangskontext – ob der Patient, die Patientin will oder nicht und unter den getroffenen Rahmenbedingungen der Behandelnden. Die Fragen nach den Hintergründen der Delinquenz stehen dabei u. a. im Mittelpunkt der Behandlung.

Der Ausgangspunkt der systemischen Therapieprozesse liegt jedoch nicht in defizitorientierten, diagnostischen Beurteilungen. Erwartungen und Anliegen der Klient*innen werden mit den Möglichkeiten und Angeboten der Therapeut*innen abgeglichen, um zu einer gemeinsamen Auftragsvereinbarung zu gelangen. Widersprechen sich diese Ansätze daher grundlegend und sind sie inkompatibel?

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